Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SysCom Automationstechnik GmbH

1. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Vereinbarungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des BGB.

Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von SysCom nur anerkannt, sofern der Geltung ausdrücklich und schriftlich durch SysCom zugestimmt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SysCom gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbracht werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SysCom werden durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Leistungen durch den Kunden für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung anerkannt, auch wenn sie nicht ausdrücklich wiederholt werden.

2. Liefer- und Leistungsumfang

Für den Umfang der Liefer- und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Unsere Angebote verstehen sich stets, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung freibleibend. Allen Preisen ist die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen.

3. Liefer- und Leistungsfristen

Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn SysCom dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Die Einhaltung von verbindlichen Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen und sonstiger Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtungen des Kunden, wie zu liefernde Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, die rechtliche Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen usw. voraus.

Werden die Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.

Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Lieferung und Leistung aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder anderer von uns nicht zu vertretende Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Evtl. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten und rechtskräftig festgestellt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware Eigentum von SysCom. Sofern der Kunde Vorbehaltsware veräußert, ohne den Kaufpreis von seinem Abnehmer Zug um Zug bei Übergabe oder im Voraus zu erhalten, hat er mit diesen Abnehmern den Eigentumsvorhalt entsprechend dieser Regelung zu vereinbaren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese Ware zu Sicherung zu übereignen. Im Fall von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunden SysCom unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu veräußern. Der Kunde tritt hiermit im Voraus die Kaufpreisforderungen gegen den Dritten in Höhe des dem Lieferer zustehenden Rechnungsbetrages an SysCom ab. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Gegenständen verbunden, so erfolgen diese Arbeiten für SysCom. SysCom ist damit Miteigentümer an der neuen Sache in Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert in der neuen Sache ergibt. Der Besteller verwahrt die neue Sache für SysCom.

Wird die Vorbehaltsware in ein Grundstück oder Gebäude eingebaut und wesentlicher Bestandteil, so tritt der Kunde seine Forderung, die ihm als Vergütung für den Einbau zusteht, sicherheitshalber an SysCom in Höhe des dem Lieferer noch zustehenden Rechnungsbetrages ab, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Der Kunde ist nur berechtigt die Vorbehaltsware zu veräußern oder zu verarbeiten oder in ein Grundstück oder ein Gebäude einzubauen, wenn sichergestellt ist, dass der verlängerte Eigentumsvorhalt nicht durch Abtretungsverbote des Dritten gegenstandslos wird.

6. Gefahrenübergang

Der Versand der Ware erfolgt ab Lager SysCom auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transport-, Bruch-, Diebstahl- oder sonstige Versicherung wird durch SysCom nur auf schriftliche Anforderung des Kunden abgeschlossen. Die daraus resultierenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Mängelansprüche

Bei Warenlieferung sowie Service- und Reparaturaufträgen beträgt die Frist für Mängelansprüche 6 Monate ab Lieferdatum. Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, gilt die gesetzliche Frist.

Durch Leistungen auf Mängelansprüche wird die Frist nicht erneuert oder verlängert.

Der Kunde hat Sachmängel der gelieferten Ware spätestens 12 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Entdecken anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware trotz des Mangels als genehmigt.

Liegt ein von SysCom zu vertretender Mangel vor, so ist SysCom zur Beseitigung des Mangels oder zur Neulieferung nach eigenem Ermessen berechtigt. Die Rücksendung von als mangelhaft beanstandeter Ware hat frachtfrei zu erfolgen. Der Kunde hat dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelhaftung bzw. Ersatzlieferung befreit.

Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet SysCom jedoch nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Kunde hat bei Vorliegen von Mängeln seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Insbesondere hat er die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Baugrunds oder solcher chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorgesehen sind.

Durch seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird jede Haftung ausgeschlossen.

Weitere Ansprüche des Kunden gegen SysCom und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

8. Verrechnungssätze für Dienstleistungen

Für Dienstleistungen werden – sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden – die tatsächlich angefallenen Stunden berechnet. Dabei kommen folgende Sätze zur Anwendung:

Für jede Arbeits- und Wartestunde:

Monteur55,00 EUR
Bauleitender Monteur65,00 EUR
Service- und Inbetriebnahmetechniker100,00 EUR
Projekt-, System- und Softwareingenieur145,00 EUR

Die Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, bzw. 5 Stunden an Freitagen von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Tagesspesensatz beträgt 28 EUR.

Als Überstunde gilt die über die 8 Stunden (bzw. freitags 5 Stunden) pro Tag hinaus geleistete Arbeitszeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Die Überstundenzuschläge betragen:

Für die ersten 2 Überstunden pro Tag25% Zuschlag
Für weitere Überstunden pro Tag50% Zuschlag
Für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen100% Zuschlag

Die Reisezeit wird als Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand zum jeweiligen Stundensatz berechnet. Für die Berechnung der Fahrtkosten werden 1,00 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt. Die Übernachtungskosten sowie Flug-, Bahnreise- und etwaige Nebenkosten, wie Telefongebühren, Gepäck- und Aufbewahrungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Beträge sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.

Alle aufgeführten Verrechnungssätze und Bedingungen gelten nur für das Inland.
Verrechnungssätze und Bedingungen für Einsätze im Ausland erhalten Sie auf Anfrage.

9. Sonstiges

Sind ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht ordnungsgemäß in den Vertrag mit einbezogen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, nach Wahl des Lieferers der Hauptsitz oder die Niederlassung von SysCom. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.